Wie groß sollte die Biotonne sein und wie wird diese zugeteilt?

Da die Nutzung des Bioabfallbehälters laut Satzung dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt, erfolgt die Grundverteilung nach der Vorgabe, dass für jede Wohneinheit oder sonstige Nutzung ein 120 Liter Bioabfallgefäß gestellt wird. Bei Großanfallstellen erhalten Sie eine entsprechend angepasste Anzahl an Biotonnen.

Sollten Sie Änderungswünsche hinsichtlich der Behältergrößen haben (beispielsweise zwei 120 Liter Bioabfallgefäße in ein 240 Liter Bioabfallgefäß umtauschen wollen), können Sie das nach Abschluss der Grundverteilung über die jeweilige Stadt/Gemeinde oder direkt über die RMG (Biotonne.SEK@rmg-gmbh.de, Tel.-Nr.: 05683/4429900) beantragen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Änderungswünsche im laufenden Verteilprozess nicht berücksichtigt werden können. Das mit der Auslieferung der Bioabfallbehälter beauftragte Entsorgungsunternehmen muss die Versorgung des gesamten Schwalm-Eder-Kreises innerhalb kürzester Zeit gewährleisten.

Die Biotonnen werden, ebenso wie die Rest- und Altpapiertonnen, mit einem Transponder (elektronischer Chip) ausgerüstet, mit dem sie dem Nutzer eindeutig zugeordnet werden können.