Als Sperrmüll bezeichnet man feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Die Abfuhr erfolgt ohne gesonderte Erhebung eines Entgeltes.
Die Gesamtmenge an beantragtem Sperrmüll darf 5 m³ nicht übersteigen!
Die jeweils gültige Abfallsatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis findet Anwendung.
Sie können sich bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung eine Sperrmüllkarte abholen, diese ausfüllen und auf dem Postwege an die angegebene Adresse senden.
Einfacher ist die Online-Beantragung. Zum Formular kommen Sie hier.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.