Wer bekommt eine Biotonne?

Nach den Regelungen der Satzung unterliegt die Nutzung der Biotonne dem Anschluss- und Benutzungszwang. Der Regelfall ist also, dass die Biotonne gestellt wird und auch genutzt werden muss. Also erhalten alle privaten Haushalte sowie Anfallstellen, die mit privaten Haushalten vergleichbar sind und nicht dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, dem Einzelhandel oder sonstigen Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben angehören, die Biotonne.