Was ist, wenn ich keinen Platz mehr habe, eine weitere Tonne zu stellen?

Grundsätzlich unterliegt die Nutzung der Biotonne nach den Regelungen der Satzung dem Anschluss- und Benutzungszwang. Der Regelfall ist also, dass die Biotonne gestellt wird und auch genutzt werden muss. Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, sie es, weil die Bioabfälle im eigenen Garten verwertet werden, oder weil kein Platz zum Stellen des Behälters vorhanden ist, stellt daher die Ausnahme dar. Wenden Sie sich, falls Sie diese Ausnahme geltend machen möchten bitte ausschließlich schriftlich unter Darlegung der örtlichen und räumlichen Situation an den Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis.